FAQ

1. Wie funktioniert die Einlösung des Backnang Kärtles?

Auf dem Backnang Kärtle ist der persönliche QR-Karten-Code abgedruckt. Zeigen Sie bitte der Akzeptanzstelle den QR-Code auf Ihrer Karte. Dieser wird abgescannt und der von Ihnen gewünschte Wert eingegeben (bei vorhandenem Guthaben). Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

2. Welche Akzeptanzstellen gibt es?

Der Arbeitgebergutschein kann bei über 50 teilnehmenden Händlern, Gastronomiebetrieben und Dienstleistungsunternehmen in und um Backnang eingelöst werden. Die Auflistung der Akzeptanstellen finden Sie hier.

3. Wie werde ich Akzeptanzstelle?

Sie können ganz einfach Akzeptanzstelle für das Backnang Kärtle in Backnang werden. Fordern Sie über folgendes Formular www.backnang-kaertle.de/fuer-gewerbetreibende-in-backnang/ eine sogenannte Partnervereinbarung an und senden Sie uns diese postalisch oder eingescannt zurück. Wir schalten Sie daraufhin im System frei und schon können Sie Gutscheine annehmen.

4. Wo kann ich das aktuelle Guthaben meines Backnang Kärtles sehen?

Um Ihr Kartenguthaben abzufragen, geben Sie einfach hier den Gutschein-Code sowie die PIN (Kartenrückseite) ein oder scannen Sie den QR-Code. Dann wird Ihnen der aktuelle Gutscheinwert angezeigt. Zudem kann jede Akzeptanzstelle Ihr Kartenguthaben abfragen.

5. Was passiert, wenn der Wert meines Einkaufs den Wert des Backnang Kärtles übersteigt?

Wenn der Wert Ihres Einkaufs den Wert des Gutscheins übersteigt, können Sie einfach die Differenz mit einem anderen Zahlungsmittel begleichen, das vom jeweiligen Geschäft akzeptiert wird.

6. Muss ich den gesamten Gutschein-Wert auf einmal einlösen?

Nein, das müssen Sie nicht. Sie können das Guthaben auch in Teilbeträge bei den Akzeptanzstellen einlösen.

7. Kann ich das Backnang Kärtle auch bei Onlineshops einlösen?

Nein, das können Sie leider nicht. Sie können das Backnang Kärtle nur bei den Akzeptanzstellen vor Ort einlösen.

8. Wie können Arbeitgeber eingebunden werden?

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern einen monatlichen steuerfreien Sachbezug in Höhe von 50 Euro zu gewähren. Dieser Sachbezug kann zukünftig automatisiert mit Aufladung der Backnanger Jobkärtle je Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.